Die Kläger sind bildende Künstler. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 war, betrieb in von ihr gepachteten Räumen im Keller eines Hauses eine Minigolf-Anlage. Die Kläger gestalteten diese Räume mit Farben, die unter ...
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber
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Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg
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Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung
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Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen
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